Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?
Bitte melden Sie Ihr Kind am Morgen des ersten Krankheitstages über WebUntis krank. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist dann nicht mehr notwendig.
Wie beantrage ich eine Beurlaubung?
Für geplante Abwesenheiten nutzen Sie bitte das Beurlaubungsformular in WebUntis. Dieses muss rechtzeitig eingereicht werden.
Einige Hinweise:
- Eine Eintragung über die Krankmeldungsfunktion gilt nicht als Beurlaubung und ist nur bei Erkrankungen vorgesehen.
- Nach Eingang des Antrags wird dieser automatisch der zuständigen Lehrkraft zur Prüfung und Genehmigung weitergeleitet.
- Nach Genehmigung erfolgt der Eintrag in WebUntis als "beurlaubt". Zusätzlich erhalten Sie eine kurze Bestätigung per E-Mail.
- Nur in Ausnahmefällen, etwa bei längeren Beurlaubungen oder Anträgen direkt vor oder nach den Ferien, stellt das Sekretariat ein offizielles Schreiben aus.
- Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur durch die Schulleitung erfolgen – Anträge sollten mit deutlichem Vorlauf eingereicht werden.
Wann hat das Sekretariat geöffnet?
- Für Besucher:innen: Montag–Donnerstag 8:00–12:30 Uhr, Freitag 8:00–12:00 Uhr
- Für Schüler:innen: in der 1. und 2. großen Pause
Wie melden sich Schüler:innen während des Unterrichts ab?
Bei der aktuellen Lehrkraft oder bei der Lehrkraft der nächsten Stunde (wenn in der Pause).
Was mache ich, falls ich einen Düsselpass habe und BuT-berechtigt bin?
Düsselpass: Wichtig für die kostenfreie Schulbuchbestellung. Bitte sofort bei Vorliegen eines neuen Düsselpasses im Sekretariat einreichen, spätestens jedoch bis Mitte Mai des laufenden Jahres (Info auf der Homepage beachten).
BuT-Bescheid: Wichtig für kostenfreies Mittagessen. Bitte im Sekretariat im Original abgeben, wenn Interesse besteht.
Wie funktioniert die Anmeldung für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)?
- Anmeldungen sind im Sekretariat erhältlich, Abgabefrist: 15. März.
- Abmeldungen bitte an: hsu@duesseldorf.de
Wo bekomme ich eine Schulbescheinigung?
Im Sekretariat – z. B. für Krankenkasse, Kindergeld, Finanzamt.
Was tun bei geänderten Kontaktdaten?
Bitte senden Sie eine E-Mail an das Sekretariat mit allen Änderungen (Adresse, Telefonnummer, E-Mail).
Was ist bei einem Schulunfall zu tun?
Wenn Sie nach einem Schul- oder Wegeunfall einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, fordern Sie bitte einen Unfallbericht im Sekretariat an. Bitte zeitnah ausgefüllt zurückgeben. Ein Arztbrief ersetzt diesen Bericht nicht.
Wie erhalte ich einen Schülerausweis?
- Fünftklässler erhalten den Ausweis zum Schulstart.
- Neuzugänge während des Schuljahres erhalten zunächst einen Papierausweis (mit Passfoto), später einen regulären Ausweis (nach dem nächsten größeren Fototermin).
- Ersatz bei Verlust: Mail ans Sekretariat, Kosten: 5 €, Bearbeitungszeit ca. 1 Woche. Bezahlung bei Abholung.
- In der Zwischenzeit kann man bei Bedarf für die Mensa entweder einen Ausdruck oder einen Screenshot der Essensbestellung vorzeigen oder sich erst um 14:00 Uhr anstellen, wenn es möglich ist, nach dem Namen zu suchen
Was ist beim Deutschlandticket zu beachten?
- Falls man in der Sek I 3,5 km oder in der Sek II 5 km oder weiter von der Schule entfernt wohnt und das FRG die nächstgelegene Schule zur Wohnanschrift ist, hat man ein Anrecht auf ein ermäßigtes Deutschlandticket. Den personalisierten Antrag kann man sich im Sekretariat abholen.
- Falls man nicht berechtigt ist, kann man unter https://www.rheinbahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-schule den Bestellschein herunterladen, ihn ausfüllen, ausdrucken und sich im Sekretariat bestätigen lassen, dass man SchülerIn dieser Schule ist. Gegen Vorlage dieses Bestellscheins bekommt man bei der Rheinbahn sofort ein kostenpflichtiges Deutschlandticket.
Was muss ich bei Notfallinformationen bei Krankheiten beachten?
Bitte informieren Sie das Sekretariat umgehend, reichen Sie ggf. Attest + Handlungsanweisung ein.
Wie melde ich mein Kind beim Webmenü an?
• Geben Sie den Link https://schulverpflegung-duesseldorf.webmenue.info/ in die Taskleiste ihres Internetbrowsers ein.
• Unter „Neuanmeldung“ bzw. „hier“ können Sie Ihr Kind / Ihre Kinder anmelden.
• Bitte drucken Sie den Abschlussbericht aus und reichen Sie ihn unterschrieben im Sekretariat ein. Fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen eine Kopie an, damit auch Sie alle Informationen immer vorliegen haben oder notieren Sie sich die Web-ID und Ihr Passwort. Bitte geben Sie in jedem Fall bei der Anmeldung eine Mailadresse an und beantworten Sie die Geheimfrage. Nur dann ist es Ihnen möglich Ihre Zugangsdaten jederzeit zurückzusetzen, sollten Sie das Passwort einmal vergessen haben.
Wie funktioniert die Essensbestellung?
Spätestens am Vortag bis 8:00 Uhr für den nächsten Tag.
Wie lade ich Geld auf die Chipkarte meines Kindes?
Überweisen Sie einen Betrag, der bis zu Ihrer nächsten Überweisung für die geplanten
Essensbestellungen ausreicht, auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Carsten Windmann
IBAN: DE45 3035 1220 0091 313544
BIC: WELADED1HAA
Institut: Stadt-Sparkasse Haan
Geben Sie als Verwendungszweck ausschließlich die Webmenü-ID Ihres Kindes an!
Wie melde ich eine Fehlbuchung oder Probleme mit der Abrechnung?
Das Friedrich-Rückert-Gymnasium ist lediglich für die Aufsichten in der Mensa und die Administration vor Ort zuständig. Bei Fehlbuchungen oder Problemen mit der Abrechnung muss der Caterer, das heißt die Firma Windmann (info@windmann-catering.de) kontaktiert werden.
Was tun bei verlorenem Schülerausweis?
Screenshot der Bestellung oder Papierausdruck zeigen. Alternativ: nach 14:00 Uhr anstellen.
Information für Schülerinnen und Schüler
Ich habe Essen bestellt, weiß aber nicht mehr, welches Menü.
Auf der website schulverpflegung-duesseldorf.webmenue.info kann man jederzeit einsehen, welches Essen bestellt worden ist.
Ich habe Essen bestellt, in der Mensa wird mir aber gesagt, dass ich nichts bestellt habe.
Das kann durchaus passieren. Entweder zeigst du auf einem Handy, dass bzw. was du bestellt hast (https://schulverpflegung-duesseldorf.webmenue.info/) oder du gehst kurz ins Sekretariat und bittest dort, dass nachgeschaut wird. Aber Achtung! Das Sekretariat hat viel zu tun und nicht immer für solche Fragen Zeit. Es kann sein, dass du abgewiesen wirst. Kümmere dich am besten selber mit einem Zugang zum Webmenü. Leider wirst du dich aber in jedem Fall wieder hinten anstellen müssen.
Ich habe meinen Mensachip vergessen, habe aber Essen bestellt.
Komme am besten, nachdem der erste Ansturm auf die Mensa vorüber ist, also wenn du siehst, dass das Mensapersonal nicht mehr so viel zu tun hat. Stelle dich an und warte bis du an der Reihe bist. Erkläre dem Mensapersonal, dass du deinen Chip vergessen hast und zeige dem Mensapersonal deinen Namen, den du vorher ordentlich aufgeschrieben hast (auf dem Handy oder einem Blatt Papier). Dann wird dir geholfen.
Tipp: Damit alle zügig an ihr Essen kommen, vergiss bitte am besten niemals deinen Mensachip oder deine Chipkarte.
Ich habe meinen Mensachip verloren.
Im Sekretariat erhältst du gegen ein Pfand von 5€ einen neuen. Beachte die Öffnungszeiten.
Ich schaffe es nicht, bis zum Beginn der achten Stunde mit dem Essen fertig zu sein.
Vor allem an Tagen, an denen besonders viele Kinder in der Mensa essen (den „Spaghetti- Bolognese-Tagen“) kann das durchaus passieren. Keine Sorge, iss zügig aber in Ruhe auf, gehe leise in die Lernzeit ohne andere Kinder beim Arbeiten zu stören, sage deiner Lehrkraft Bescheid und fang an, in Ruhe und leise zu arbeiten.
Ich werde nicht satt, weil die Portion zu klein ist.
Ein Anspruch auf einen Nachschlag besteht nicht. In der Regel kannst du dir aber einen Nachschlag holen. An manchen Tagen (s.o.) kann es aber sein, dass nichts mehr da ist oder du nicht genug Zeit für einen Nachschlag hast. Habe also vor allem an Langtagen einen Snack dabei, den du verzehren kannst.
Gibt es eine Hausordnung? Wo kann ich sie einsehen?
Die Hausordnung kann hier eingesehen werden.
Wie ist die Regelung zur Handy- und Mediennutzung?
Die Regelungen zur Handynutzung finden Sie in unserer Mediennutzungsordnung.
Was passiert bei Verstößen gegen die Mediennutzungsordnung?
Schülerinnen und Schülern, die gegen diese Regelungen verstoßen, wird das beanstandete Gerät abgenommen, Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-6 können sich das Gerät an Langtagen um 15.05 Uhr, an Kurztagen um 13.25 Uhr abholen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10 können die Geräte an Langtagen um 15.55 und an Kurztagen um 14 Uhr abholen. Schülerinnen und Schüler der SEK II können dies um 16.20 Uhr tun. Die Rückgabe erfolgt gegen Vorlage eines Abholscheins. Eine Ausgabe des Gerätes vor diesen Uhrzeiten ist auch dann nicht vorgesehen, wenn der Unterricht früher endet.
Wie dürfen die Wasserspender genutzt werden?
Die Nutzung der Wasserspender im Foyer und Mensa erfolgt ausschließlich vor und nach dem Unterricht sowie während der Hofpausen. Hierzu nutzen die Schülerinnen und Schüler den direkten Weg und halten sich nur so lange wie notwendig im Foyer auf. Der Wasserspender darf nur mit geeigneten Flaschen genutzt werden – die Nutzung von Mehrweg-/Einwegflaschen aus dem Getränkehandel ist untersagt.
Gibt es grundsätzliche Kommunikationsregeln?
Prinzipiell bitten wir darum, immer unmittelbar mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Kontakt zu treten und nicht über Dritte zu kommunizieren. Sollte es beispielsweise ein Problem mit einem Fachlehrer oder einer Fachlehrerin geben, bitten wir darum, zunächst direkt mit dieser Person Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich an die Klassenleitung wenden.
Wie kann ich mit den Lehrkräften oder der Schulleitung in Kontakt treten?
Per E-Mail (die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.rueckert-gymnasium.de/akteure/kollegium.html) oder über die Schul-App WebUntis.
Gibt es regelmäßige Elternsprechtage?
Ja, es gibt zwei Elternsprechtage im Schuljahr – jeweils einen pro Halbjahr.
Gibt es eine Elternvertretung oder einen Förderverein?
Ja, an unserer Schule gibt es sowohl eine engagierte Elternvertretung als auch einen Förderverein. Beide Gremien leisten einen wichtigen Beitrag zur Schulgemeinschaft. Informationen zur Mitarbeit oder Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Schulhomepage.
Wie viel muss ich für eine AG oder für RaN im Monat zahlen?
Der Elternbeitrag beträgt jeden Monat pro AG oder RaN-Nachmittag 26,50€. Für Inhaber eines Düsselpasses gibt es eine Ermäßigung auf 10,90€ pro gebuchter AG oder gebuchtem RaN-Tag.
Beispiel 1: Ihr Kind hat montags die Schulgarten-AG und mittwochs und donnerstags die Ran-Betreuung. Dann beträgt der Monatsbeitrag 79,50€ (= 3 x 26,50€), ermäßigt 32,70€ (= 3 x 10,90€).
Beispiel 2: Ihr Kind hat dienstags die Basketball-AG und mittwochs die Coding-AG. Dann beträgt der Monatsbeitrag 53,00€ (= 2x 26,50€), ermäßigt 21,80€ (2 x 10,90€).
Ich möchte mein Kind zu einer AG oder zu RaN anmelden. Wie mache ich das?
In einem bestimmten Zeitfenster vor den Sommerferien (das natürlich kommuniziert wird) ist das digitale Anmeldeverfahren auf der Schulhomepage freigeschaltet. Bitte benutzen Sie ausschließlich dieses Anmeldeverfahren und drucken sich keinen Vertrag aus, um ihn stattdessen ausgefüllt abzugeben. Sie erhalten einen fertig ausgefüllten Vertrag am Anfang des neuen Schuljahres, den sie nur noch unterschreiben und ihrem Kind wieder mitgeben müssen.
Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Ist eine nachträgliche Anmeldung nochmöglich?
Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine Mail an arbeitsgemeinschaften@frg.wwschool.de
Wenn das neue Schuljahr schon begonnen hat, können Sie auch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ansprechen. Wir melden uns dann. Allerdings sollte dieses Verfahren die Ausnahme bleiben.
Mein Kind hat ganz kurzfristig noch einen Platz an dieser Schule bekommen. Ist dann noch eine Anmeldung für RaN oder AGs möglich?
Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine Mail an arbeitsgemeinschaften@frg.wwschool.de
Wenn das neue Schuljahr schon begonnen hat, können Sie auch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ansprechen. Wir schauen dann, in welchen AGs oder an welchen RaN-T agen noch Plätze frei sind und finden eine Lösung.
Ich habe mein Kind über das Anmeldeverfahren auf der Schulhomepage angemeldet. Wann erhalte ich einen Vertrag?
Sie erhalten einen fertig ausgefüllten Vertrag am Anfang des neuen Schuljahres, den sie nur noch unterschreiben und ihrem Kind wieder mitgeben müssen.
Ich habe den Vertrag erhalten, möchte aber jetzt doch keine AG oder RaN für mein Kind haben.
Die Anmeldung über das digitale Anmeldeverfahren ist verbindlich, da auch wir gegenüber unseren AG-Leitern verbindliche Zusagen machen müssen, ob eine geplante AG auch stattfinden kann. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir die Unterschrift unter den Vertrag dann nur noch als Formsache betrachten und dass ein Rücktritt von der Anmeldung nur noch nach Angabe von triftigen Gründen möglich ist. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass danach eine erneute Anmeldung in der Regel nicht mehr möglich ist.
Ich habe den Vertrag erhalten, finde dort aber keine Bankverbindung für die Zahlung der Beiträge.
Bitte warten Sie ab, bis Sie von der Beitragsstelle der AWO einen Beitragsbescheid bekommen. In diesem stehen alle notwendigen Informationen.
Wie lange gilt der Betreuungsvertrag?
Der Betreuungsvertrag gilt für ein ganzes Schuljahr und endet am 31.07. am Ende des Schuljahres.
Beispiel: Sie schließen den Vertrag für das Schuljahr 2024/2025 ab. Dann endet der Vertrag am 31.07.2025.
Ist eine Kündigung des Betreuungsvertrags am Ende des Schuljahrs notwendig?
Nein, der Vertrag endet nach einem Jahr automatisch. Eine schriftliche Kündigung ist nicht notwendig.
Mein Kind soll im nächsten Schuljahr wieder AGs oder RaN besuchen. Kann ich den Vertrag verlängern?
Bitte melden Sie in diesem Fall Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist nach dem üblichen Verfahren für das neue Schuljahr wieder neu an.
Ich habe mein Kind angemeldet. Wann erfahre ich, welche AG (oder AGs) es bekommt?
Sie erhalten eine Rückmeldung spätestens in der ersten Woche der Sommerferien.
Ich habe mein Kind direkt zu Beginn der Anmeldefrist angemeldet, aber noch keine Information erhalten, ob mein Kind einen Platz bekommt.
Bitte warten Sie noch und sehen von Rückfragen ab, denn die AG-Plätze werden erst nach Ende der Anmeldefrist vergeben. Sie erhalten auf jeden Fall in der ersten Sommerferienwoche eine Information darüber, ob Ihr Kind einen AG-Platz erhält.
Ich habe mein Kind direkt zu Beginn der Anmeldefrist angemeldet, und es hat trotzdem keinen Platz in der Wunsch-AG bekommen.
Das tut uns leid. Die AG-Plätze werden allerdings nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, sondern erst wenn die Anmeldefrist beendet ist. Die Schnelligkeit bei der Anmeldung spielt dabei keine Rolle. Obwohl wir uns bemühen, alle AG-Wünsche zu erfüllen, kann es sein, dass Ihr Kind vorerst auf die Warteliste kommt.
Wenn ich mein Kind einmal bei RaN anmelde, darf es dann an allen fünf Nachmittagen in der Woche kommen?
Nein, Sie melden Ihr Kind einzeln für alle Wochentage an, an denen es kommen soll.
Beispiel: Sie haben Ihr Kind für RaN dienstags und RaN mittwochs angemeldet. Dann darf es auch nur an diesen beiden Wochentagen kommen, nicht jedoch am Montag, Donnerstag und Freitag. Der Beitrag beträgt dann 53,-€ pro Monat (= 2 x 26,50€).
Muss ich mein Kind für alle fünf Nachmittage anmelden?
Nein, Sie melden ihr Kind nur für die Wochentage an, an denen es tatsächlich zu RaN gehen soll.
Beispiel: Sie haben Betreuungsbedarf am Montag und Freitag. Dann melden Sie Ihr Kind auch nur für RaN montags und RaN freitags an.Darf ich mein Kind nur für eine AG anmelden? Im Prinzip dürfen Sie Ihr Kind für alle fünf Wochentage für eine AG (oder zu RaN anmelden). Bitte beachten Sie aber, dass dann auch jeden Monat Beiträge für 5 Nachmittage bezahlt werden müssen (= 132,50€ Beitrag pro Monat, ermäßigt 54,50€ Beitrag pro Monat).
Mein Kind hat keinen Platz in der angemeldeten AG bekommen.
In diesem Fall kommt ihr Kind auf eine Warteliste. Wenn im Lauf des Schuljahres Plätze frei werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können dann entscheiden, ob Sie den angebotenen Platz annehmen möchten.
Sollte kein Platz frei werden, so erhält Ihr Kind im folgenden Schuljahr bevorzugt einen Platz in dieser AG, wenn Sie es dort wieder anmelden.
Ich brauche die RaN-Betreuung oder die Betreuung durch die AG nicht mehr. Kann ich den Vertrag dann kündigen?
Im laufenden Schuljahr sind vorzeitige Kündigungen nur in Ausnahmefällen wie z.B. Schulwechsel, Umzug in einen anderen Ort oder aus gesundheitlichen Gründen (mit Nachweis) möglich. Sprechen Sie uns an, es gibt Regelungen für Härtefälle.
Meinem Kind gefällt die AG nicht. Kann ich den Vertrag dann kündigen?
Nichtgefallen ist leider kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Sprechen Sie uns bitte trotzdem an.
Mein Kind kommt mit dem AG-Leiter/ der AG-Leiterin nicht klar. Kann ich den Vertrag dann kündigen?
Bitte sprechen Sie uns auf jeden Fall an, auch wenn es sich nicht um einen Grund für eine Kündigung handelt. In Fällen, wo es sich um grundlegende Probleme mit einem AG-Leiter/einer AG-Leiterin handelt, sind wir dringend auf Rückmeldungen der Eltern angewiesen.
Mein Kind hat am gleichen Nachmittag, an dem die AG stattfindet, noch Training im Sportverein. Wir möchten den Vertrag daher wieder kündigen.
Sie sollten bei der Anmeldung im Blick haben, welche regelmäßigen Termine Ihr Kind hat, wie die Fahrtzeiten dorthin sind und wie das mit der gewünschten AG in Einklang zu bringen ist. Im Zweifel melden Sie Ihr Kind besser für diese AG erst einmal nicht an, denn zeitliche Probleme sind kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Probieren Sie besser am Anfang des Schuljahres aus, welche Zeitreserven Ihr Kind hat und erkundigen sich dann, ob es noch freie Plätze in der gewünschten AG gibt.
Wir haben gemerkt, dass unser Kind Nachhilfe benötigt und möchten daher die AG oder RaN kündigen.
Leider ist das im Allgemeinen kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie die Nachhilfetermine entweder auf Zeiten legen müssen, zu denen Ihr Kind keine AG hat oder Sie müssen es für die AG entschuldigen. Auf jeden Fall werden die Elternbeiträge weiterhin fällig, solange der Vertrag läuft. Sprechen Sie uns bitte trotzdem an.
Für unser Kind ist die AG eine zu große Belastung. Daher würden wir gerne kündigen.
Leider ist das im Allgemeinen kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Haben Sie daher bitte schon bei der Anmeldung im Auge, welchen zeitlichen Belastungen Ihr Kind neben dem Unterricht gewachsen ist. Sprechen Sie uns bitte trotzdem an.Sollte Ihr Kind nachgewiesene gesundheitliche Probleme haben, können Sie vorzeitig kündigen, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis (z.B. Attest) vorlegen. Sprechen Sie uns an.
Der herkunftssprachliche Unterricht von meinem Kind ist unerwartet auf einen Nachmittag gelegt worden, an dem es für eine AG oder RaN angemeldet ist. Ist dann eine Kündigung möglich?
Ja. Reichen Sie in diesem Fall bitte eine Bescheinigung über die T eilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ein, auf der der Name Ihres Kindes sowie Ort und Zeit des Unterrichts vermerkt sind.
Mein Kind ist in der Musikklasse und hat mittwochs bzw. donnerstags Instrumentalunterricht. Es möchte für Klasse 6 aber lieber in eine AG am gleichen Wochentag wechseln. Ist das möglich?
Die Anmeldung für die Instrumentalklasse gilt für das gesamte 5. und 6. Schuljahr. Ein Wechsel in eine AG ist daher leider nicht möglich.
Ich habe einen Düsselpass oder erhalte Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabe-Paket. Gibt es dann eine Ermäßigung?
Eltern, die einen Düsselpass besitzen, zahlen nur 10,90€ im Monat pro gebuchter AG bzw. pro gebuchtem RaN-Tag. Außerdem können Sie über das Bildungs- und T eilhabepaket einen monatlichen Zuschuss für eine AG erhalten. Wenn Sie Hilfe für das Ausfüllen des Antrags für einen Zuschuss nach Bildungs- und Teilhabe-Paket benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Ich habe erst nach Vertragsbeginn einen Düsselpass erhalten. Kann ich auch dann noch eine Ermäßigung bekommen?
Ja, sprechen Sie uns bitte an. Der Vertrag wird dann entsprechend abgeändert und Sie erhalten eine neue Beitragsrechnung.
Ich besitze einen Düsselpass und habe den aktuellen Düsselpass der Schule auch vorgelegt. Trotzdem habe ich auf der Beitragsrechnung keine Ermäßigung erhalten.
Bitte entschuldigen Sie den Fehler und sprechen Sie uns auf jeden Fall an, damit Sie eine neue Beitragsrechnung erhalten. Wir klären dann, ob Sie bereits zu viel gezahltes Geld wieder zurückgezahlt bekommen oder ob es auf die nächsten Monate angerechnet werden soll.
Wie gehe ich bei Krankheitsfällen/Versäumnissen vor?
Abmeldung über das über Webuntis vor 8:00Uhr Unter 18-jährige SchülerInnen müssen von Ihren Eltern über deren Webuntis-Account krankgemeldet werden. 18-jährige melden sich selbst über Webuntis krank. Bitte achtet/achten Sie unbedingt auch auf Fehlstunden, die auf ausgefallenen Stunden basieren! Entschuldigungen müssen immer über jede einzelne Fachlehrkraft erfolgen! (Vgl. Entschuldigungsverfahren)
Krankheitsfälle an Klausurtagen
Klausuren dürfen NUR dann nachgeschrieben werden wenn morgens vor 8:00 Uhr über Webuntis eine Krankmeldung erfolgt (notfalls Anruf im Sekretariat) und in der Folgestunde eine Entschuldigung abgegeben wird.
Ich habe meine Zugangsdaten zu wwschool oder WebUntis verloren.
Schreiben Sie eine Email an Herrn Billowie für wwschool, an Herrn Horn/Herrn Jarzyna (sebastian.horn@frg.wwschool.de, raphael.jarzyna@frg.wwschool.de ) für WebUntis.










