Fördermaßnahme „Paralleles Lernen der Sprachen Lateinisch und Französisch“
Seit dem Schuljahr 2004/05 können Schülerinnen und Schüler, die aufgrund bisher gezeigter Fähigkeiten und Leistungen für geeignet betrachtet werden, an der Fördermaßnahme „Paralleles Lernen der Sprachen Lateinisch und Französisch“ teilnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in Französisch statt der vorgesehenen vier Wochenstunden nur zwei Wochenstunden Unterricht. Das gleiche gilt für den Lateinunterricht.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer bemühen sich, kompliziertere Sachverhalte in den Stunden einzuführen, in denen die geförderten Schülerinnen und Schüler anwesend sind. Außerdem sorgen sie dafür, dass die Mitglieder der Fördergruppe das nötige Übungsmaterial bzw. die entsprechenden Arbeitsaufträge erhalten. Sie werden dabei von ausgewählten Mitschülerinnen und Mitschülern, sogenannten „Paten“, unterstützt, die die geförderten Schülerinnen und Schüler persönlich betreuen. Sie informieren nach der Stunde, die die Mitglieder der Fördergruppe jeweils nicht besucht haben, in knapper Form über den behandelten Stoff und die Hausaufgaben; außerdem geben sie Arbeitsmaterial weiter.
Das parallele Lernen beider Fremdsprachen setzt eine hohe Motivation und die Bereitschaft zu selbstständiger (Mehr-)Arbeit voraus. Der durch den Besuch des jeweils anderen Faches versäumte Stoff muss eigenständig ohne eine gesonderte Hilfestellung durch die Lehrkräfte nachgearbeitet werden. In beiden Fächern müssen die anfallenden Klassenarbeiten mitgeschrieben werden.
Versetzungsrelevant ist allerdings nur die Zeugnisnote in einer der beiden Sprachen. Die Entscheidung, welche der beiden Sprachen dies sein soll, wird spätestens vier Wochen vor dem Versetzungstermin des laufenden Schuljahres von den Erziehungsberechtigten bzw. den Schülerinnen und Schülern getroffen. Diese Festlegung der versetzungsrelevanten Sprache ist dann bindend für die weitere Schullaufbahn. Die Leistungen in der zusätzlich erlernten Sprache werden auf dem Zeugnis vermerkt.
Sollte sich herausstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit dem parallelen Lernen beider Fremdsprachen überfordert sind und sich die Leistungen in anderen Fächern auffällig verschlechtern, besteht nach Rücksprache mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer die Möglichkeit, aus dem Projekt auszusteigen und nur noch am Unterricht einer der beiden Sprachen im vollen Stundenumfang teilzunehmen. Eine diesbezügliche Entscheidung kann jederzeit sowohl auf Betreiben der verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer als auch auf Antrag der Erziehungsberechtigten hin gefällt werden.

